Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gültigkeit

Die Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Angebot

2.1. Alle Angebote erfolgen vorbehaltlich eines Zwischenverkaufs, siehe Punkt 3. Gibt der Verkäufer ein Angebot ohne Angabe einer speziellen Annahmefrist ab, erlischt das Angebot, sofern die Annahme dem Verkäufer nicht spätestens 4 Wochen nach Angebotsdatum zugegangen ist.
2.2.

Vereinbarungen über Änderungen oder Ergänzungen des ursprünglichen Vertrags sind für Nikodan ohne schriftliche Bestätigung durch Nikodan nicht verbindlich. Der Käufer hat, abgesehen von zwingenden gesetzlichen Vorschriften, keine Möglichkeit, den Kauf zu stornieren, es sei denn, dies wird von Nikodan schriftlich akzeptiert. Sollte Nikodan eine Stornierung schriftlich akzeptieren, hat der Käufer an Nikodan eine Stornogebühr von 25 % des Bestellwerts zu zahlen sowie alle bis zu diesem Zeitpunkt für die Bestellung entstandenen Kosten von Nikodan zu übernehmen.

3. Zwischenverkauf

Bis die Annahme des Käufers beim Verkäufer eingegangen ist, ist der Verkäufer berechtigt, einen Vertrag mit Dritten über das angebotene Produkt abzuschließen, mit der Folge, dass das Angebot gegenüber dem Käufer erlischt. Nach Eingang der Annahme beim Verkäufer muss dieser dem Käufer unverzüglich schriftlich mitteilen, dass das Angebot erloschen ist.

4. Preis

Alle Angebote erfolgen in dänischen Kronen und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Der Käufer ist bis zur Lieferung verpflichtet, Preisänderungen aufgrund von Schwankungen der Wechselkurse, Zölle, Steuern, Abgaben, Frachtkosten usw. im Zusammenhang mit der vereinbarten Lieferung zu akzeptieren. Bei Werkslieferung werden die vom Werk berechneten Gewichte oder Stückzahlen für die Rechnungsstellung zugrunde gelegt.

4.1 Die Materialpreise basieren auf Tagespreisen und werden bei Schwankungen von mehr als ±3 % angepasst.

5. Zahlung

5.1 Die Zahlung ist spätestens am auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zu leisten. Sofern ein solches Datum nicht angegeben ist, ist die Zahlung bei Lieferung in bar zu leisten.

5.2 Wird die Lieferung aufgrund von Umständen des Käufers (z. B. Zahlungsverzug oder Verschulden) verschoben, ist der Käufer – sofern der Verkäufer nicht schriftlich etwas anderes mitteilt – dennoch verpflichtet, sämtliche Zahlungen an den Verkäufer so zu leisten, als wäre die Lieferung zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgt.

5.3 Erfolgt die Zahlung nach Fälligkeit, ist der Verkäufer berechtigt, Zinsen auf den jeweils ausstehenden Betrag ab dem Fälligkeitstag mit 2 % pro angefangenem Monat zu berechnen.

5.4 Der Käufer ist nicht berechtigt, Forderungen gegen den Verkäufer, die nicht schriftlich vom Verkäufer anerkannt sind, aufzurechnen, und hat kein Recht, Teile des Kaufpreises aufgrund einer Gegenforderung einzubehalten.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der verkauften Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises zuzüglich angefallener Kosten vor, entweder an den Verkäufer selbst oder an denjenigen, dem er seine Rechte übertragen hat, siehe Punkt 15.

6.2 Wurde die Ware mit dem Ziel verkauft, später in andere Gegenstände eingebaut oder mit diesen verbunden zu werden, fällt die verkaufte Ware nicht unter den Eigentumsvorbehalt, sobald der Einbau oder die Verbindung erfolgt ist.

6.3 Bei Umbau oder Bearbeitung der verkauften Ware bleibt der Eigentumsvorbehalt bestehen, sodass er die umgebaute oder bearbeitete Ware in einem Umfang umfasst, der dem Wert der verkauften Ware zum Zeitpunkt des Verkaufs entspricht.

7. Lieferung

7.1 Ab Werk Nr. Snede, sofern nichts anderes vereinbart ist.

7.2 Die Lieferung erfolgt ab der Adresse des Verkäufers, unabhängig davon, ob der Verkäufer die Ware selbst oder durch Dritte gemäß gesonderter Vereinbarung mit dem Käufer zustellt.

7.3 Die Lieferzeit wird vom Verkäufer nach bestem Ermessen unter Berücksichtigung der bei Angebotsabgabe/Vertragsabschluss vorliegenden Umstände festgelegt. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, gilt eine Lieferzeitverschiebung von bis zu 14 Tagen aufgrund von Umständen des Verkäufers in jedem Fall als fristgerechte Lieferung, sodass der Käufer hieraus keine Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen kann.

7.4 Verzögert sich die Lieferung aufgrund von Umständen, die in Punkt 12.4 beschrieben sind, verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer des Hindernisses. Beide Parteien sind jedoch berechtigt, den Vertrag haftungsfrei zu stornieren, wenn das Hindernis länger als 3 Monate besteht. Diese Bestimmung gilt unabhängig davon, ob die Ursache der Verzögerung vor oder nach Ablauf der vereinbarten Lieferzeit eintritt.

7.5 In den oben genannten Fällen muss der Verkäufer den Käufer unverzüglich über Änderungen der Lieferzeit informieren.

8. Verpackung

8.1 Die Verpackung erfolgt auf Kosten des Käufers, sofern nicht ausdrücklich angegeben ist, dass sie im Preis inbegriffen ist.

8.2 Die Verpackung wird nur nach gesonderter Vereinbarung zurückgenommen.

9. Produktinformationen

Zeichnungen, Spezifikationen und ähnliche Unterlagen, die vom Verkäufer vor oder nach Vertragsabschluss übergeben wurden, bleiben Eigentum des Verkäufers und dürfen ohne schriftliche Vereinbarung weder weitergegeben noch anderweitig missbräuchlich verwendet werden.

10. Produktänderungen

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Änderungen der vereinbarten Spezifikationen ohne Vorankündigung vorzunehmen, sofern dies für den Käufer ohne Nachteile erfolgt.

11. Mängel und Reklamation

11.1 Garantiezeit: 12 Monate ab Lieferung, bei normalem Betrieb von max. 8 Stunden täglich.

11.2 Bei Lieferung hat der Käufer sofort eine Prüfung der gelieferten Ware vorzunehmen, wie es ordnungsgemäßer Geschäftspraxis entspricht.

11.3 Will der Käufer Mängel geltend machen, muss er den Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung oder dem Zeitpunkt, an dem der Mangel hätte entdeckt werden müssen, schriftlich informieren und den Mangel genau beschreiben. Entdeckt der Käufer den Mangel und reklamiert nicht wie beschrieben, kann er den Mangel später nicht geltend machen.

11.4 Nach Wahl des Verkäufers werden Mängel an der gelieferten Ware behoben oder die Ware wird ersetzt.

11.5 Erfolgt die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung gemäß Punkt 11.4 nicht innerhalb angemessener Frist, ist der Käufer unter Beachtung der allgemeinen Regeln des dänischen Rechts sowie dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, eine Preisminderung zu verlangen oder Schadensersatz zu fordern.

11.6 Macht der Käufer den Mangel nicht innerhalb von 6 Monaten nach Lieferdatum gegenüber dem Verkäufer geltend, kann er ihn später nicht mehr geltend machen. Für ausgetauschte oder reparierte Teile gemäß Punkt 11.4 übernimmt der Verkäufer die gleichen Verpflichtungen wie für die ursprünglich gelieferte Ware für einen Zeitraum von 6 Monaten, jedoch darf die Haftung des Verkäufers für Mängel keines Teils der Ware insgesamt 1 Jahr ab ursprünglichem Lieferdatum überschreiten.

11.7 Änderungen oder Eingriffe an der gelieferten Ware ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers befreien den Verkäufer von jeglicher Verpflichtung.

12. Haftungsbeschränkung

12.1 Ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Verkäufer darf den Rechnungsbetrag der gelieferten Ware nicht übersteigen.

12.2 Ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Verkäufer kann ausschließlich vom Käufer geltend gemacht werden, mit dem der Verkäufer den Vertrag abgeschlossen hat.

12.3 Der Verkäufer haftet nicht für Betriebsunterbrechungen, entgangenen Gewinn oder andere indirekte Schäden im Zusammenhang mit dem Vertrag, einschließlich indirekter Schäden, die durch Verzögerungen oder Mängel der gelieferten Ware entstehen.

12.4 Folgende Umstände begründen die Haftungsfreiheit des Verkäufers, sofern sie die Erfüllung des Vertrages verhindern oder unzumutbar erschweren: Arbeitskonflikte und alle sonstigen Umstände, auf die die Parteien keinen Einfluss haben, wie Brand, Krieg, Mobilisierung oder unvorhergesehene militärische Einberufungen vergleichbaren Umfangs, Beschlagnahme, Währungsbeschränkungen, Aufruhr und Unruhen, Mangel an Transportmitteln, allgemeine Warenknappheit, Einschränkungen von Antriebsmitteln sowie Mängel oder Verzögerungen bei Lieferungen von Unterlieferanten, die auf einen der in diesem Punkt genannten Umstände zurückzuführen sind. Umstände, die vor Abgabe des Angebots oder Vertragsschluss eingetreten sind, führen nur dann zur Haftungsfreiheit, wenn deren Einfluss auf die Vertragserfüllung zu diesem Zeitpunkt nicht vorhersehbar war.

12.5 Es obliegt dem Verkäufer, den Käufer unverzüglich schriftlich zu informieren, falls Umstände gemäß Punkt 12.4 eintreten.

13. Warenrückgabe

13.1. Die gelieferten Waren werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zurückgenommen. Falsch gelieferte Waren werden bei Rücksendung zu 100 % gutgeschrieben. Andere Waren, die nach Vereinbarung franco zurückgesendet werden, werden unter Abzug von 10 % zur Deckung der Rücksendekosten gutgeschrieben.

13.2. In Fällen, in denen der Käufer berechtigt ist, den Kaufvertrag zu kündigen, oder wenn die Ware zur Umtausch- oder Mängelbehebung an den Verkäufer zurückgesendet wird, muss die Ware in der Originalverpackung und auf Kosten und Risiko des Käufers an den Verkäufer gesendet werden. Soweit dem Verkäufer Versandkosten o. Ä. entstehen, ist der Verkäufer berechtigt, diese vom Käufer erstattet zu verlangen und gegebenenfalls mit Ansprüchen des Käufers zu verrechnen. Nach Abschluss der Reparatur oder des Umtauschs ist der Käufer verpflichtet, die reparierte oder umgetauschte Ware auf eigene Kosten und Risiko beim Verkäufer abzuholen.

14. Produktverantwortung

Für das Produkt gilt jederzeit das jeweils geltende dänische Recht. Der Verkäufer haftet nicht für Betriebsunterbrechungen, entgangenen Gewinn oder ähnliche indirekte Schäden. Eine Produkthaftpflichtversicherung besteht bei einem anerkannten Versicherungsunternehmen.

15. Übertragung von Rechten und Pflichten

Der Verkäufer ist berechtigt, sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an Dritte zu übertragen.

16. Streitigkeiten

Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien unterliegen der dänischen Gerichtsbarkeit und dem dänischen Recht

17. Soweit nichts anderes angegeben ist, gelten die NLM 94 (Allgemeine Bedingungen für Lieferung und Montage von Maschinen und sonstigen Ausrüstungen).

18. Tagesvorbehalt für Kursänderungen, Preisanpassungen von Lieferanten, Steuererhöhungen, ausverkaufte Waren, Verzögerungen seitens der Lieferanten und andere externe Einflüsse.

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