Verkaufs- und Lieferbedingungen

NIKODAN PROCESS EQUIPMENT

1. Gültigkeit

Die Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten
für alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen,
sofern nichts anderes schriftlich vereinbart
wurde.

2. Angebote

2.1. Alle Angebote werden unter Vorbehalt des
Zwischenverkaufs abgegeben, vgl. Pkt. 3. Erteilt
der Verkäufer ein Angebot ohne eine besondere
Akzeptfrist, entfällt das Angebot, sofern dem
Verkäufer nicht spätestens 4 Wochen ab Angebotsdatum ein Akzept zugegangen ist.
2.2. Änderungen oder Ergänzungen zu der ursprünglichen Vereinbarung sind für Nikodan
ohne schriftliche Bestätigung von Nikodan nicht
verbindlich. Der Käufer hat nicht die Möglichkeit, den Kauf zusätzlich zu den zwingenden gesetzlichen
Bestimmungen zu stornieren, es sei denn, dies
wird von Nikodan schriftlich akzeptiert. Bei einer
schriftlichen Annahme durch Nikodan muss
der Käufer eine Stornierungsgebühr in Höhe
von 25% des Auftragswertes sowie alle Kosten
zahlen, die Nikodan im Zusammenhang mit der
bisherigen Bestellung entstanden sind.

3. Zwischenverkauf

Bis zum Eingang des Akzepts des Käufers
beim Verkäufer ist letzterer berechtigt, einen
Vertrag mit Dritten über das Angebotene abzuschließen, woraus sich ergibt, dass das Angebot an den Käufer entfällt. Der Verkäufer hat
nach Eingang des Akzepts beim Verkäufer ohne
unbegründete Verzögerung dem Käufer schriftlich
mitzuteilen, dass das Angebot hinfällig ist.

4. Preis

Alle Angebote werden in dänischen Kronen zzgl.
MwSt. abgegeben. Der Käufer ist bis zur Lieferung
verpflichtet, Preisänderungen als Folge
der Änderung bei Wechselkurs, Zoll, Steuern,
Abgaben, Frachtkosten u. a. zu akzeptieren, die
die vereinbarte Lieferung betreffen.
Bei Werkslieferung wird der Rechnungsstellung
das vom Werk berechnete Gewicht oder die Anzahl
zugrunde gelegt.
4.1 Preise für Material gründen sich auf den
Tagespreis und werden bei Schwankungen von
mehr als +/-3 % reguliert.

5. Bezahlung

5.1. Die Zahlung hat spätestens an dem Tag zu
erfolgen, den die Rechnung als fristgerechtes
Zahlungsdatum angibt. Sofern ein solches nicht
angegeben ist, hat die Zahlung in bar bei Lieferung
zu erfolgen.
5.2. Sofern sich die Lieferung aufgrund von
Verhältnissen beim Käufer verzögert (Annahmeverzug), ist der Käufer – es sei denn,
der Verkäufer teilt dem Käufer etwas anderes
schriftlich mit – dennoch verpflichtet, jede
Zahlung an den Verkäufer so vorzunehmen, als
hätte die Lieferung zum vereinbarten Zeitpunkt
stattgefunden.
5.3. Erfolgt die Zahlung nach dem Fälligkeitsdatum,
ist der Verkäufer berechtigt, Zinsen für die zum jeweiligen Zeitpunkt bestehende Restschuld ab dem Fälligkeitsdatum in Höhe von 2 % pro begonnenen Monat zu berechnen.
5.4. Der Käufer ist nicht berechtigt, eventuelle
Gegenforderungen an den Verkäufer zu verrechnen,
die nicht schriftlich vom Verkäufer
anerkannt wurden. Er hat ebenfalls nicht das
Recht, einen Teil des Kaufpreises aufgrund von
Gegenforderungen jedweder Art zurückzuhalten.

6. Eingentumsvorbehalt

6.1. Der Verkäufer behält sich das Eigentumsrecht
an den verkauften Waren vor, bis die gesamte
Kaufsumme zzgl. entstandener Kosten an
den Verkäufer oder denjenigen bezahlt wurde,
an den er seine Rechte übertragen hat, vgl. Pkt.
15.
6.2. Sofern die Ware im Hinblick darauf verkauft
wurde, diese später in andere Gegenstände einzubauen oder mit diesen zusammenzufügen, ist
die verkaufte Ware nicht vom Eigentumsrecht
umfasst, wenn der Einbau oder die Zusammenfügung stattgefunden hat.
6.3. Bei Umbildung oder Bearbeitung der
verkauften Ware wird der Eigentumsvorbehalt
aufrechterhalten, sodass der umgebildete oder
bearbeitete Gegenstand in dem Umfang davon
umfasst ist, der dem Wert entspricht, den er
beim Verkauf darstellte.

7. Lieferung

7.1. Ab Werk Nr. Snede, sofern nichts anderes
vereinbart wurde.
7.2. Die Lieferung erfolgt ab Adresse des
Verkäufers, unabhängig davon, ob der Verkäufer
durch eigenes Personal oder durch Dritte
gemäß gesonderter Vereinbarung mit dem Käufer
die verkauften Waren zum Käufer bringt.
7.3. Die Lieferzeit wird nach bestem Ermessen des Verkäufers in Übereinstimmung mit den Verhältnissen festgelegt, die bei Angebotsabgabe/Vertragsabschluss vorliegen. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, wird eine Verzögerung der Lieferzeit um 14
Tage aufgrund jeglicher beim Verkäufer herrschender Verhältnisse als fristgerechte Lieferung
betrachtet, sodass der Käufer nicht allein aus diesem Grund Befugnisse gegenüber dem Verkäufer geltend machen kann.
7.4. Sofern eine verzögerte Lieferung auf Verhältnisse beim Verkäufer, wie unter Pkt. 12.4.
genannt, zurückzuführen ist, verschiebt sich die Lieferung um die Zeit, in der das Hindernis andauert, wobei beide Partner berechtigt sind, den Vertrag der Verantwortung enthoben zu widerrufen, wenn das Hindernis mehr als 3 Monate andauert. Die vorliegenden Bestimmungen finden Anwendung, unabhängig davon, ob die Ursache der Verzögerung vor oder nach Ablauf des vereinbarten Liefertermins eintrifft.
7.5. Der Verkäufer hat dem Käufer in diesem
Fall die Änderung des Liefertermins ohne unbegründete Verzögerung mitzuteilen.

8. Verpackung

8.1. Die Verpackung erfolgt auf Kosten des Käufers,
sofern nicht ausdrücklich hervorgeht, dass
sie im Preis enthalten ist.
8.2. Die Verpackung wird nur nach gesonderter
Vereinbarung zurückgenommen.

9. Produktinformation

Zeichnungen, Spezifikationen u. Ä., die vom
Verkäufer vor oder nach Vertragsabschluss
ausgehändigt werden, verbleiben das Eigentum
des Verkäufers und dürfen nicht ohne schriftliche
Vereinbarung weitergegeben oder auf andere
Art missbraucht werden.

10. Produktänderungen

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Änderungen an vereinbarten Spezifikationen vorzunehmen, wenn dies ohne Nachteile für den Käufer erfolgen kann.

11. Mängel und Reklamation

11.1. Garantiezeitraum: 12 Monate ab Lieferung, unter der Voraussetzung des normalen Betriebs, max. 8 Stunden täglich.
11.2. Bei Lieferung hat der Käufer unverzüglich eine solche Überprüfung der Ware vorzunehmen, die ein ordentliches Geschäftsgebahren vorschreibt.
11.3. Wenn sich der Käufer auf einen Mangel berufen will, muss er, unverzüglich nachdem der Mangel festgestellt wurde oder hätte festgestellt werden müssen, den Verkäufer hierüber schriftlich informieren und angeben, worin der Mangel besteht. Sofern der Käufer den Mangel festgestellt hat und nicht wie hierüber angegeben reklamiert, kann er diesen später nicht geltend machen.
11.4. Nach Entscheidung des Verkäufers werden Mängel behoben oder die Waren werden neu geliefert.
11.5. Erfolgt die Mängelbeseitigung oder Neulieferung lt. Pkt. 11.4 nicht innerhalb einer angemessenen Frist, ist der Käufer unter Berücksichtigung der normalen Regeln dänischen Rechts sowie der vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen berechtigt, den Vertrag aufzuheben, einen Nachlass der Kaufsumme oder einen Schadensersatz zu fordern.
11.6. Hat der Käufer den Mangel nicht innerhalb von 6 Monaten nach dem Lieferdatum gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht, kann er diesen auch später nicht geltend machen. Für Teile, die gem. Pkt. 11.4 ausgewechselt oder repariert wurden, haftet der Verkäufer in gleichem Maße wie für die übrigen Waren für einen Zeitraum von 6 Monaten, jedoch so, dass die Mängelhaftung des Verkäufers für kein Teil der verkauften Waren auf mehr als 1 Jahr ab ursprünglichem Lieferdatum ausgedehnt werden kann.
11.7. Änderungen an oder Eingriffe in die verkauften Waren ohne schriftliches Einverständnis des Verkäufers entheben den Verkäufer von jeder Haftung.

12. Haftungsbeschränkung

12.1. Eine Ersatzpflicht gegenüber dem Verkäufer kann den Rechnungsbetrag der gekauften Waren nicht übersteigen.
12.2. Eine Ersatzpflicht gegenüber dem Verkäufer kann ausschließlich von dem Käufer geltend gemacht werden, mit dem der Verkäufer den Vertrag abgeschlossen hat.
12.3. Der Verkäufer haftet nicht für Betriebsausfälle, Gewinnverlust oder andere indirekte Verluste in Verbindung mit dem Vertrag, hierunter indirekte Verluste, die aufgrund von Verzögerungen oder Mängeln an den verkauften Waren entstehen.
12.4. Folgende Umstände führen zu einer Haftungsbefreiung für den Verkäufer, sofern sie die Vertragserfüllung verhindern oder die Erfüllung unangemessen mühsam machen: Arbeitskonflikte oder jede andere Art von Ereignissen, derer die Partner nicht Herr sind, wie Brand, Krieg, Mobilmachung oder unvorhergesehene militärische Einberufungen entsprechenden Umfangs, Anforderung, Beschlagnahme, Währungsrestriktionen, Aufruhr und Unruhen, Mangel an Transportmitteln, allgemeine Warenknappheit, Treibstoffbeschränkungen sowie Mängel oder Verzögerungen der Lieferungen von Zulieferern, die auf die hierüber genannten Umstände zurückzuführen sind. Sofern die genannten Umstände vor Angebotsabgabe/Vertragsabschluss zutreffend waren, wird nur dann eine Haftungsbefreiung erreicht, wenn deren Einfluss auf die Vertragserfüllung zu diesem Zeitpunkt unvorhersehbar war.
12.5. Es obliegt dem Verkäufer, den Käufer ohne unbegründete Verzögerung schriftlich zu informieren, sobald Umstände, wie unter Pkt.
12.4 genannt, eintreffen.

13. Rücksendung

13.1. Verkaufte Waren werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zurückgenommen. Rücksendung: Fehlerhaft gelieferte Waren werden bei Rücksendung zu 100 % erstattet. Andere Waren, die nach Vereinbarung franko zurückgesendet werden, werden abzüglich 10 % zur Deckung der Rücksendekosten erstattet.
13.2. In den Fällen, in denen der Käufer zur Aufhebung des Vertrags berechtigt ist, oder sofern die verkauften Waren im Hinblick auf einen Umtausch oder die Mängelbeseitigung zurückgesendet werden, müssen die verkauften Waren in der Originalverpackung sowie auf Rechnung und Risiko des Käufers gesendet werden. In dem Umfang, in dem dem Verkäufer Versandkosten u. a. entstehen, ist dieser berechtigt, vom Käufer eine Erstattung zu fordern und mit eventuellen Forderungen des Käufers an den Verkäufer zu verrechnen. Nach beendeter Reparatur oder bei Umtausch ist der Käufer verpflichtet, den reparierten oder umgetauschten Gegenstand beim Verkäufer auf eigene Rechnung und eigenes Risiko abzuholen.

14. Produkthaftung

Bezüglich der Produkthaftung gelten die jederzeit
geltenden Vorschriften dänischen Rechts.
Der Verkäufer haftet nicht für Betriebsausfälle,
Gewinnverluste oder andere indirekte Verluste.
Eine Produkthaftungsversicherung wurde bei einer anerkannten Versicherungsgesellschaft abgeschlossen.

15. Übertragung von Rechten und Pflichten

Der Verkäufer ist berechtigt, sämtliche Rechte
und Pflichten gemäß dem Vertrag an Dritte zu
übertragen.

16. Streitigkeiten

Jede Unstimmigkeit zwischen den Partnern wird nach dänischem Recht vor einem Gericht entschieden.

17. Sofern nichts anderes genannt ist, gilt NLM
94 (dän. allgemeine Bedingungen für die Lieferung
und Montage von Maschinen und anderer
Ausrüstung).

18. Wechselkursänderungen, Preisregulierungen
seitens Lieferanten, Abgabenerhöhungen,
ausverkaufte Waren, Verzögerungen seitens
Lieferanten und andere, von außen eintretende
Umstände vorbehalten.

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